Kapitalertragsteuer Rechner 2026

25 % Abgeltungsteuer · Soli · Kirchensteuer

Wie viel Kapitalertragsteuer zahlst du auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne? Sparerpauschbetrag, Soli und Kirchensteuer auf einen Blick berechnen.

Kapitalertragsteuer berechnen

Gesamte Kapitalerträge im Jahr – Dividenden, Zinsen, realisierte Kursgewinne

Familienstand

Sparerpauschbetrag: 1.000 €

Kirchensteuer

Was ist die Kapitalertragsteuer – und wie wird sie berechnet?

Die Kapitalertragsteuer (umgangssprachlich Abgeltungsteuer) ist eine Quellensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie beträgt pauschal 25 % und wird direkt von Banken und Brokern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt – du musst in der Regel nichts selbst deklarieren. Sie gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Aktien, ETFs und anderen Wertpapieren.

Die Rechenformel Schritt für Schritt

1Kapitalerträge bruttoz. B. 5.000 € Dividenden + Zinsen
Sparerpauschbetrag1.000 € (ledig) oder 2.000 € (verheiratet)
=Steuerpflichtiger Betragz. B. 4.000 €
×Abgeltungsteuer 25 %z. B. 1.000 €
+Solidaritätszuschlag 5,5 %auf die Abgeltungsteuer (wenn über Freigrenze)
+Kirchensteuer 8/9 %auf Abgeltungsteuer (bei KiSt-Pflicht, reduziert AbgSt leicht)

Effektiver Steuersatz – was du wirklich zahlst

Der oft genannte Satz von „25 %" ist nicht der vollständige Steuersatz. Mit Soli und optional Kirchensteuer ergibt sich ein höherer effektiver Satz:

KonstellationAbgeltungsteuer+ Soli+ KirchensteuerGesamt
Ohne KiStStandard25,00 %1,375 %26,375 %
Mit KiSt 9 % (BY/BW)24,45 %1,344 %2,20 %27,99 %
Mit KiSt 8 %24,51 %1,348 %1,96 %27,82 %

*Gilt nur wenn Abgeltungsteuer über der Soli-Freigrenze liegt (972 €/ledig, 1.944 €/verheiratet).

Sparerpauschbetrag optimal nutzen – so geht's

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge. Er gilt pro Person und pro Jahr – er lässt sich nicht auf das nächste Jahr übertragen. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt bares Geld.

Freistellungsauftrag richtig einrichten

Damit der Freibetrag automatisch angewendet wird, musst du bei jeder Bank, bei der du Kapitalerträge erzielst, einen Freistellungsauftrag einrichten. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen – die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (ledig) bzw. 2.000 € (verheiratet) nicht überschreiten.

Mehrere Depots?

Freistellungsauftrag aufteilen – z. B. 600 € bei Depot A und 400 € bei Depot B.

Verheiratet?

2.000 € gesamt. Beide Partner können je 1.000 € einrichten oder gemeinsam aufteilen.

Nicht ausgenutzt?

Keine Übertragung ins Folgejahr – ungenutzte Teile verfallen zum 31.12. des Jahres.

Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs

Seit 2018 gilt für thesaurierende ETFs (keine Ausschüttungen) die sogenannte Vorabpauschale: Auch wenn kein Geld ausbezahlt wurde, wird jährlich ein fiktiver Mindestbetrag besteuert. Die Vorabpauschale basiert auf dem Basiszins der Bundesbank. Sie wird vom Freistellungsauftrag abgezogen – wer knapp an der Grenze ist, sollte dies berücksichtigen.

Welche Kapitalerträge sind steuerpflichtig?

Steuerpflichtig (Abgeltungsteuer)

Dividenden (Aktien, ETF-Ausschüttungen)
Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
Realisierte Kursgewinne (Aktien, ETFs nach 2009)
Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
Zinsen aus P2P-Krediten
Erträge aus Zertifikaten und Derivaten

Steuerfrei / Sonderregelungen

Kursgewinne aus Aktien vor 1.1.2009 (Bestandsschutz)
Erträge unter dem Sparerpauschbetrag
Kursgewinne bei Haltedauer > 1 Jahr (nur bei Krypto)
Lebensversicherungen (unter Bedingungen)
Mieteinnahmen (andere Einkunftsart)
Gewinne aus selbstgenutzter Immobilie (ggf.)

Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer

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