Außergewöhnliche Belastungen Rechner 2026
Krankheit · Pflege · BehinderungKrankheitskosten, Pflegekosten und behinderungsbedingte Ausgaben steuerlich geltend machen. Der Rechner ermittelt die zumutbare Belastung und deine Steuerersparnis.
Außergewöhnliche Belastungen berechnen
Arzt, Medikamente, Hilfsmittel – nach KV-Erstattung
Heimkosten, häusliche Pflege – nach Pflegegeld-Abzug
Fahrtkosten, Hilfsmittel (alternativ: Behinderten-Pauschbetrag)
Bestattungskosten, Kurkosten, Unwetterschäden
Außergewöhnliche Belastungen – einfach erklärt
Wer unverschuldet hohe Kosten hat – durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung –, soll steuerlich entlastet werden. Das Finanzamt erkennt diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) an und zieht sie vom zu versteuernden Einkommen ab. Allerdings muss jeder Steuerpflichtige einen Eigenanteil (zumutbare Belastung) selbst tragen – im Gegensatz zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder Riester, die ohne Eigenanteil absetzbar sind.
Zumutbare Belastung: Was ist der Eigenanteil?
Die zumutbare Belastung ist ein prozentualer Eigenanteil, der vom Gesamtbetrag der agB abgezogen wird. Er hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Seit dem BFH-Urteil vom 19.01.2017 wird er gestaffelt berechnet – das bedeutet, für jeden Einkommensbereich gilt ein anderer Prozentsatz.
| Gruppe | bis 15.340 € | 15.340–51.130 € | über 51.130 € |
|---|---|---|---|
| Ledig, keine Kinder | 5 % | 6 % | 7 % |
| Verheiratet, keine Kinder | 4 % | 5 % | 6 % |
| 1–2 Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
| 3+ Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Welche Kosten sind als agB absetzbar?
Typisch absetzbar
Nicht absetzbar
Hinweis: Behinderten-Pauschbetrag als Alternative
Wer einen anerkannten Behinderungsgrad hat, kann statt der Einzelabrechnung den Behinderten-Pauschbetrag (§33b EStG) nutzen: bis zu 7.400 € bei GdB 100 ohne Einzelnachweis. Bei sehr hohen tatsächlichen Kosten kann der Einzelabzug günstiger sein – aber der Pauschbetrag spart Belegaufwand. Unser Rechner deckt beide Varianten ab.
Berechnungsbeispiel: 5.000 € Krankheitskosten – was bleibt absetzbar?
Nicht alle 5.000 € Arzt- und Behandlungskosten mindern die Steuer. Erst der Betrag über der zumutbaren Eigenbelastung wird anerkannt. Wie hoch diese ist, hängt von Einkommen und Familienstatus ab. Drei typische Situationen im Vergleich:
| Situation | Einkommen | Zumutbare Belastung | Abzugsfähig von 5.000 € | Steuerersparnis (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| Ledig, keine Kinder | 40.000 € | 2.114 € | 2.886 € | ≈ 925 € |
| Verheiratet, keine Kinder | 60.000 € | 3.069 € | 1.931 € | ≈ 714 € |
| Verheiratet, 2 Kinder | 60.000 € | 1.800 € | 3.200 € | ≈ 1.184 € |
Steuerersparnis bei ca. 32–37 % Grenzsteuersatz. Zumutbare Belastung nach gestaffelter BFH-Formel seit 2017. Nach Abzug von KV-Erstattungen.
Schritt-für-Schritt: So berechnet sich die Steuerersparnis
Pauschbeträge statt Einzelnachweis
| Grad der Behinderung (GdB) | Behinderten-Pauschbetrag/Jahr | Steuerersparnis (ca. 30 %) |
|---|---|---|
| GdB 20 | 384 € | ≈ 115 € |
| GdB 50 | 1.140 € | ≈ 342 € |
| GdB 70 | 2.120 € | ≈ 636 € |
| GdB 100 | 7.400 € | ≈ 2.220 € |
| GdB 100 + H/Bl+ Fahrtkostenpauschale 4.500 € | 7.400 € | ≈ 2.220 € |
§33b EStG – kein Einzelnachweis erforderlich. Gilt zusätzlich zur allgemeinen agB-Berechnung.
